Familienrecht

Rechtliche Beratung bei Scheidung, Ehe, Unterhalt oder dem Sorgerecht

Rechtsanwalt Leiendecker berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Familienrechts.
Dazu gehören insbesondere

  • Trennung und Ehescheidung
  • Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung
  • Kindes- und Ausbildungsunterhalt
  • elterliche Sorge und Umgang
  • Versorgungs- und Zugewinnausgleich
  • Regelungen zur ehelichen Wohnung

Sie bekommen keinen Unterhalt für Ihr Kind ?

Insbesondere Alleinerziehende haben oft das Problem, dass Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht, unzureichend oder nicht regelmäßig gezahlt wird. Um möglichst schnell für klare Verhältnisse zu sorgen und den notwendigen Unterhalt zu erhalten, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Leiendecker.

Sie wollen sich scheiden lassen oder haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt ?

Dann sollten Sie sich frühzeitig von Rechtsanwalt Leiendecker beraten lassen, denn bereits während der Trennungszeit bestehen möglicherweise Ansprüche gegen den Ehepartner.

Wichtig ist vor allem, dass Ihnen Ihre Rechte und Pflichten bekannt sind, denn nur dann können oft notwendige Regelungen mit dem Ehepartner entweder außergerichtlich getroffen oder beim Familiengericht beantragt werden.

Dies gilt insbesondere auch für das Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern und zwar unabhängig von der Frage ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Ihre Rechte als Mutter oder Vater können Sie nur wahrnehmen, wenn Sie diese umfassend kennen!

Die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Familienrechts und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung sind kompliziert und für den Laien unüberschaubar.

Wie in anderen Lebensbereichen auch, versuchen wir uns heute auch für höchstpersönliche Dinge im Internet zu informieren.

Aus Erfahrung wissen wir, dass Mandanten oft viel Zeit aufwenden, um im Internet Antworten auf für Sie wichtige Fragen zu finden. Bisweilen mag dies auch gelingen.

Bedenken Sie aber, dass falsche oder unzureichende Regelungen zum Unterhalt oder zur Aufteilung von Vermögen (z.B. eines gemeinsamen Hauses) oder von Schulden, Ihr Leben in den nächsten Jahren oder gar Jahrzehnten prägen können.

Verlassen Sie sich daher bei diesen oft existentiellen Fragen nicht auf allgemeine Auskünfte, z.B. in Internetforen, die Ihre persönliche Situation nicht berücksichtigen können, oder auf anwaltliche Ratschläge die anderen Personen gegeben wurden.

Nur die anwaltliche Beratung die Ihre Lebensumstände berücksichtigt und für deren Richtigkeit Rechtsanwalt Leiendecker einsteht, kann für Sie die entscheidenden Weichen stellen. So können unnötige und kostenträchtige Auseinandersetzungen und weitere finanzielle Nachteile von vornherein vermieden werden und Sie können sicher sein, dass Ihre berechtigten Ansprüche durchgesetzt werden.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Gebühren die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Rechnung stellen darf, sind gesetzlich geregelt. Kosten entstehen Ihnen aber erst, wenn Rechtsanwalt Leiendecker Sie über die Höhe der Kosten informiert hat und Sie dann entscheiden sich beraten oder vertreten zu lassen. Selbstverständlich wird auch geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir am Telefon in der Regel keine verbindliche Auskunft zu Kosten geben können, da wir dazu zuerst Ihr Problem kennenlernen müssen. Wenn Sie einen Besprechungstermin vereinbaren, können Sie Ihr Problem vollkommen kostenfrei vorstellen. Erst wenn Sie sich dann beraten oder vertreten lassen, entstehen Kosten.