Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Leiendecker Ärztinnen und Ärzte in allen Belangen des ärztlichen Berufes, seien es Fragen der Zulassung oder das Verhältnis zu Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigungen betreffend.

Die Beratung über Rechtsformen und die vertragliche Ausgestaltung bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften oder der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren sind ein Schwerpunkt der Tätigkeit.

Selbstverständlich berät Rechtsanwalt Leiendecker Sie auch bei rechtlichen Problemen die der Praxisbetrieb im Allgemeinen mit sich bringt, wie arbeits- oder mietrechtliche Fragen, Durchsetzung von Forderungen gegenüber Patienten etc.

Seit mehr als 10 Jahren berät und vertritt Rechtsanwalt Leiendecker ständig eine große Zahl von Ärztinnen und Ärzten. Profitieren Sie daher von der langjährigen Berufserfahrung.